DICHTHEITSPRÃœFUNG
Paragraph 45 Abs. der Bau-Ordnung NW (BauO)schreibt vor, dass bei Änderungen vonGrundstücksentwässerungsanlagen eine Dichtheitsprüfung der bestehenden Hausanschlüsse
bis spätestens zum 31.12.2015 durchzuführen ist.
Bei Wasserschutzgebieten wurde sogar eine Frist bis zum 31.12.2005 anberaumt.
Neu verlegte Abwasserleitungen müssen nach der DIN EN 1610
ebenso auf Ihre Dichtheit geprüft werden.
Spezielle Prüfblasen in Kombination mit einer
elektronischen Messerfassung über PC
ermöglichen die Durchführung und Proto-
kollierung des Vorganges.
Unser qualifiziertes Team ist gemäß
entsprechender Zertifikate
ermächtigt, die Dichtheitsprüfung für alt-
und neuverlegte Rohrleitungen nach DIN EN 1610 bzw.
ATV M 143 Teil 6 mit abschließendem Druckprüfungsprotokoll abzunehmen.
Es besteht die Möglichkeit, komplette Haltungen (von Schacht zu Schacht),Teilbereiche
einer Rohrleitung, Schächte und Muffen zu prüfen.